Portrait

Unsere am 1. Januar 1983 von Herrn Rechtsanwalt und Notar a. D. Walter Blumenthal gegründete Anwaltskanzlei wird seit 2001 gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Werner Maurice Blumenthal geführt. Seit dem Jahre 1990 besteht neben der Anwaltskanzlei in den Räumlichkeiten der Kanzlei ein Notarbüro. Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Markus Thier hat unser Team als Partner verstärkt.

 

Die Anwaltskanzlei befindet sich im historischen Kurviertel von Bad Homburg in den Räumlichkeiten einer denkmalgeschützten Stadtvilla aus dem Jahre 1869 unmittelbar am Kurpark.

 

Wir verstehen uns in erster Linie als rechtliche Berater. Getreu dem Motto „Vorherzusehenden Pfeilen kann man ausweichen“ ist es dabei unser erstes Gebot, unseren Mandanten vorausschauend zur Seite zu stehen, um rechtliche Konflikte bestmöglich zu vermeiden. Dabei möchten wir auch Pfadfinder für unsere Mandanten sein, Wegweiser durch einen Irrgarten gesetzlicher Vorschriften ebenso wie vertraglicher Klauselwerke, die selbst für den erfahrenen Unternehmer heute nur noch schwer zu überschauen sind. Höchste Priorität hat bei uns nicht eine juristisch dogmatische Herangehensweise an Probleme, sondern dem Mandanten beratend bei einer Risikoabwägung mit dem Auge des Juristen zur Verfügung zu stehen. Wir möchten dabei Wege aufzeigen „wie etwas geht“ und nicht „wie etwas nicht geht.“ Ziel ist es nicht dem Mandanten eine Idee oder ein Geschäft wegen zu großer Risiken auszureden, sondern unser Ziel ist es ihm Wege aufzuzeigen sein unternehmerisches Risiko zu reduzieren und ihm bei seinem geschäftlichen Erfolg zu unterstützen.

 

Kommt es gleichwohl einmal zu einem rechtlichen Konflikt lehrt uns die Erfahrung, dass eine vermittelnde Haltung eines Rechtsanwaltes in aller Regel weitaus zielführender und kostengünstiger ist, als eine konfliktverschärfende Vorgehensweise, die meist in einer gerichtlichen Auseinandersetzung endet und deren Ausgang nur schwer vorherseh- und kalkulierbar ist. Herr Prof. Dr. Willi Geiger, ehemals Richter am Bundesverfassungsgericht hat dies einmal in die provokanten Worte gefasst: „In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln.“

 

Gleichwohl ist uns bewusst, dass nicht jeder Konflikt zu schlichten ist und daher eine gerichtliche Klärung nicht in allen Fällen vermeidbar ist. Auch für diesen Fall stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte, die an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in ganz Deutschland zugelassen und erfahren sind, mit uneingeschränktem Einsatz und Verve zur Seite.